Haushaltsauflösung im Todesfall

Wir nehmen Ihnen die Räumung ab und lassen Ihnen Zeit für das Übrige. Persönliche Dokumente und Wertsachen bleiben bei Ihnen.

Rücksichtsvoll und diskret Festpreis nach Besichtigung Nachweise für das Nachlassgericht

Zum Einstieg

Wenn ein Haushalt nach einem Todesfall aufgelöst werden muss

Nach einem Todesfall kommt zu allem anderen eine Aufgabe, die niemand vorbereitet hat: Eine Wohnung oder ein Haus muss geräumt werden, oft unter Zeitdruck durch die Kündigungsfrist, oft über größere Entfernungen hinweg, meist zwischen Menschen, die selbst gerade trauern.

Wir übernehmen diesen Teil vollständig. Sie sagen uns, was bleiben soll, wir kümmern uns um alles andere - vom ersten Karton bis zur besenreinen Übergabe an den Vermieter. Sie müssen bei der Räumung nicht anwesend sein.

Bevor Sie uns beauftragen, sollten zwei Dinge geklärt sein: die Frage der Erbschaft und der Übergabetermin. Beides steht unten.

Die ersten Schritte nach dem Todesfall

Was geregelt sein sollte, bevor geräumt wird.

1

Erbe annehmen oder ausschlagen

Für die Ausschlagung gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis. Wer den Nachlass vorher in Besitz nimmt, kann das Erbe damit annehmen. Im Zweifel zuerst zum Nachlassgericht oder zum Anwalt.

2

Mietvertrag prüfen

Nach einem Todesfall besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Aus dem Kündigungsschreiben ergibt sich der Übergabetermin - und damit unser Zeitplan.

3

Dokumente sichern

Ausweise, Urkunden, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Verträge und Sparbücher zuerst zusammensuchen. Sie werden für Behörden und Versicherungen gebraucht.

4

Räumung beauftragen

Erst danach die Wohnung räumen lassen. Wir besichtigen kostenlos, nennen einen Festpreis und richten den Termin nach der Übergabe aus.

Was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt

Die Trennung sprechen wir vor der Räumung durch, damit nichts verloren geht.

Wir übernehmen

  • Räumung aller Zimmer inklusive Keller, Dachboden und Garage
  • Demontage von Einbauküche, Schränken, Lampen und Bodenbelägen
  • Abtransport und fachgerechte Entsorgung, getrennt nach Fraktionen
  • Anrechnung verwertbarer Möbel, Geräte und Altmetalle
  • Besenreine Übergabe, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis
  • Abstimmung mit Vermieter oder Hausverwaltung, wenn Sie nicht vor Ort sind

Bleibt bei Ihnen

  • Fotos, Briefe, Alben und persönliche Erinnerungsstücke
  • Ausweise, Urkunden, Verträge und Kontounterlagen
  • Schmuck, Bargeld, Münzen, Uhren und Sammlerstücke
  • Schlüssel, Datenträger und alles, was Sie vorab markieren
  • Die Entscheidung, was verwertet und was aufbewahrt wird
  • Erbrechtliche und steuerliche Fragen - dafür ist Ihr Anwalt zuständig

Kostenfrage

Wer bezahlt die Haushaltsauflösung im Erbfall?

In der Regel wird die Auflösung aus dem Nachlass bezahlt. Sie zählt zu den Nachlassverbindlichkeiten und mindert damit die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer. Gibt es mehrere Erben, teilen sich die Kosten nach Erbquote - unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat.

Wird das Erbe ausgeschlagen, geht die Zuständigkeit auf das Nachlassgericht über. Beauftragen Sie in diesem Fall keine Räumung auf eigene Rechnung.

Was davon in Ihrem Fall gilt, ist eine Frage für den Nachlassrichter oder einen Anwalt, nicht für uns. Wir liefern die Rechnung so aufgeschlüsselt, dass sie sich ohne Rückfragen einreichen lässt. Zur Kostenübersicht mit Rechenbeispielen.

Wie wir arbeiten

Sechs Punkte, die im Trauerfall den Unterschied machen.

Rücksichtsvoll

Kein Drängen, kein Kommentar über den Zustand der Wohnung. Wir machen unsere Arbeit ruhig und zügig.

Ohne Ihre Anwesenheit

Viele Auftraggeber übergeben uns den Schlüssel. Wenn Sie weiter weg wohnen, stimmen wir alles telefonisch und schriftlich ab.

Fundsachen zurück

Was persönlich oder wertvoll ist, legen wir zur Seite und übergeben es Ihnen - dokumentiert.

Wertanrechnung

Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten und Altmetall rechnen wir an und senken damit den Preis.

Nachweise

Auf Wunsch bekommen Sie die Entsorgungsnachweise für Vermieter, Miterben oder das Nachlassgericht.

Nach Ihrem Termin

Wir planen rückwärts vom Übergabetermin. Auch samstags, auch kurzfristig.

Häufige Fragen

Fragen zur Auflösung im Todesfall

Das hängt am Mietvertrag. Nach einem Todesfall haben Erben und Vermieter oft ein Sonderkündigungsrecht, die Wohnung ist dann in wenigen Wochen zu übergeben. Bevor Sie uns beauftragen, sollten Sie den Übergabetermin kennen - danach planen wir.

Vorsicht. Wer den Nachlass in Besitz nimmt und darüber verfügt, kann das Erbe damit stillschweigend annehmen und haftet dann auch für Schulden. Solange Sie über eine Ausschlagung nachdenken, sprechen Sie zuerst mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt. Wir warten gern, bis das geklärt ist.

In der Regel wird sie aus dem Nachlass bezahlt und mindert als Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftsteuer. Bei mehreren Erben teilen sich die Kosten nach Erbquote. Wird das Erbe ausgeschlagen, ist es Sache des Nachlassgerichts. Für die genaue Einordnung ist Ihr Steuerberater oder Anwalt zuständig, nicht wir.

Wir werfen nichts davon weg. Persönliche Unterlagen, Fotoalben, Urkunden, Sparbücher, Versicherungspolicen und Schlüssel legen wir zur Seite und übergeben sie Ihnen. Sagen Sie uns vorher, worauf wir besonders achten sollen.

Schmuck, Bargeld, Münzen, Uhren und Sammlerstücke gehen an Sie, nicht an uns. Wir dokumentieren den Fund und übergeben ihn. Nur was Sie ausdrücklich zur Verwertung freigeben, rechnen wir gegen den Preis an.

Nein, aber es hilft. Wenn Sie einzelne Erinnerungsstücke behalten möchten, markieren Sie sie oder stellen Sie sie in einen Raum, den wir nicht anfassen. Alles andere machen wir.

Ja. Wir übergeben besenrein und stellen auf Wunsch die Entsorgungsnachweise bereit. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, stimmen wir den Termin direkt mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung ab.

Wir nehmen Ihnen die Räumung ab

Kostenlose Besichtigung in Hildesheim und Umgebung. Sie sagen uns den Übergabetermin, wir planen danach.

Direkt erreichbar
info@fairwert-hildesheim.de
Montag bis Samstag, 08:00 bis 20:00 Uhr